Unsere Spielregeln
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte im RobyBoby , erkennen Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Die Preise und Öffnungszeiten sind auf unserer Internetseite und unseren Infoblättern zu entnehmen.
RobyBoby übernimmt keine Haftung für Deine Kleidungsstücke und Gegenstände.
Das Rauchen in der Halle, sowie auf den Toiletten ist strengstens verboten – nur in dem dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Bereich (Draußen) wird das Rauchen gestattet. Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher.
Um die Preise im RobyBoby familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können. Lass Dein eigenes Essen zu Hause Eigene Speisen und Getränke sind bei uns nicht erlaubt. Wenn Du hungrig oder durstig bist, kannst Du wie gewohnt unsere leckeren Speisen und Getränke im Restaurant bestellen. Ausnahme: Babynahrung
Kinder unter 8 Jahren dürfen die Halle nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Kinder dürfen im RobyBoby nicht unbeaufsichtigt spielen oder allein gelassen werden. Eltern oder gesetzliche Vertreter haben die Aufsichtspflicht für ihre Kinder.
Kinder ab 8 Jahren dürfen die Halle ohne die Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Der Betreiber oder seine Mitarbeiter übernehmen keine Betreuungspflicht für diese Kinder und Einlass erfolgt nur mit unterschriebener Erlaubnisbescheinigung. Diese erhalten sie gerne am Eingang bei unserem Personal. oder hier zum ausdrucken.
Behälter aus Glas oder Porzellan, sowie Süßigkeiten, Eis und sonstige Speisen und Getränke dürfen nicht in den Spielbereich mitgenommen werden.
Die Kassenschlusszeiten und die Hinweise unseres Personals, zum Ende des Hallenbetriebes, sind zu beachten.
Unsere Einrichtung dient der Bewegung und dem Spiel, was Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen erfordert. Wir als RobyBoby übernehmen keine Betreuungspflicht für die Kinder. Diese liegt ausschließlich bei der/den Begleitperson/en. Wir fordern die Begleitpersonen ausdrücklich auf, ihre Betreuungspflicht auch wirklich auszuüben.
Zur Sicherheit der eigenen und anderer Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden.
Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers die Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten. Der Betreiber und seine Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Die Spielgeräte dürfen aus hygienischen Gründen nur mit Socken betreten werden.