AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem RobyBoby.

Kinderland (nachfolgend Betreiber bzw. RobyBoby genannt) und deren Kunden. Mit Eintritt in die Räumlichkeiten des Betreibers erkennt der Kunde die unten genannten Nutzungsbedingungen des Betreibers vorbehaltlos an. Die Nachstehenden Vorschriften dieser Haus-und Benutzerordnung dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Anlage.

1. Kindern ist die Benutzung der Spiel- und Sportgeräte nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Der Zutritt der Halle kann wegen Überfüllung oder anderen Gründe eingeschränkt werden.

2. Spiel – und Sportgeräte dürfen nur ohne Schuhe benutzt werden. Brillen, Zahnspangen, Halsketten, Ringe und Ohrringe sind abzulegen.

3. Eine Stunde vor Ablauf der Öffnungszeiten wird kein Einlass mehr gewehrt.

4. Die Nutzung vom RobyBoby – einschließlich aller Spielgeräte – geschieht auf eigene Gefahr.

Die Benutzer haften für alle Schäden, die sie im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlage und Einrichtungen erleiden und stellen RobyBoby von derartigen Ersatzansprüchen frei.

Das spielen geschieht auf eigene Gefahr, wobei Eltern oder mit der Begleitung der Kinder beauftragte Erwachsene ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht nachzukommen haben.

5. RobyBoby haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Mängel der Anlage und Einrichtungen zurückzuführen sind, wenn dem Eigentümer nachgewiesen wird, dass er diese Mängel unter Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu vertreten und diese Mängel nicht unverzüglich behoben hat.

6. RobyBoby Spieleland übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Kleidung, Wertsachen oder sonstige mitgebrachte Gegenstände. Dies gilt auch für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge, Kinderwägen und Fahrräder.

7. Bei geschlossenen Gruppen (Kindergartengruppen, Schulklassen, Vereine, Geburtstagsgesellschaften usw.) ist der Jeweiliger Leiter für die Beachtung und Einhaltung der Haus – und Benutzungsbedingungen verantwortlich.

8. Alle Einrichtungen vom RobyBoby werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Besucher dennoch ohne eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden sie den Schaden vor Verlassen der Anlage an der Kasse. Ein Schadensanspruch ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung nach dieser Frist und nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt.

Wir wünschen Ihnen viel spaß im RobyBoby Spieleland.

Ihr ©RobyBoby – ©Komtesse und ©Stylefit Team.