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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Hausordnung
Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem RobyBoby Spieleland (nachfolgend „Betreiber“ genannt) und seinen Kunden. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte und dem Eintritt in die Räumlichkeiten des Betreibers erkennt der Kunde diese Bedingungen verbindlich an. Sie dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Anlage.
1. Einlass und Öffnungszeiten
Kindern ist die Benutzung der Spiel- und Sportgeräte nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet. Der Zutritt zur Halle kann wegen Überfüllung oder aus Sicherheitsgründen vorübergehend eingeschränkt werden. Eine Stunde vor Ablauf der regulären Öffnungszeiten wird kein Einlass mehr gewährt.
2. Nutzung der Spielgeräte und Bekleidung
Die Spiel- und Sportgeräte dürfen aus Hygienegründen und zur Vermeidung von Beschädigungen nur ohne Schuhe (z. B. mit Socken oder Stoppersocken) benutzt werden. Verletzungsträchtige Gegenstände wie Brillen, Zahnspangen, Halsketten, Ringe, Ohrringe oder scharfe Gegenstände in den Taschen sind vor der Nutzung der Spielgeräte abzulegen.
3. Aufsichtspflicht
Die gesetzliche Aufsichtspflicht liegt zu jedem Zeitpunkt ausschließlich bei den Eltern oder den mit der Begleitung der Kinder beauftragten Erwachsenen. Die Mitarbeiter des Betreibers übernehmen keine Aufsichtspflicht. Bei geschlossenen Gruppen (z. B. Kindergärten, Schulklassen, Vereine, Geburtstagsgesellschaften) ist der jeweilige Leiter oder Organisator für die Beachtung und Einhaltung dieser Haus- und Benutzungsbedingungen verantwortlich.
4. Haftungsbeschränkung
(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Betreiber nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5. Haftung für mitgebrachte Gegenstände und Fahrzeuge
Für abhandengekommene oder beschädigte Kleidung, Wertsachen oder sonstige mitgebrachte Gegenstände der Besucher wird keine Haftung übernommen, es sei denn, dem Betreiber oder seinen Mitarbeitern fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Dies gilt auch für auf den Parkplätzen abgestellte Fahrzeuge, Kinderwagen und Fahrräder.
6. Schadensmeldung
Alle Einrichtungen werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Besucher dennoch zu Schaden kommen oder Mängel an den Geräten feststellen, wird darum gebeten, dies unverzüglich dem Personal an der Kasse zu melden, um eine schnelle Sachverhaltsaufklärung und Abhilfe zu ermöglichen. Gesetzliche Ansprüche werden durch eine spätere Meldung nicht ausgeschlossen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß im RobyBoby Spieleland!
Ihr RobyBoby-Team